Prüfungen
Das Sprachenangebot der Hochschulen ist heute auf die gängigen europäischen und bedeutenden Weltsprachen beschränkt. Prüfungen, für die kein reguläres Studium angeboten wird, werden von diversen Prüfungsämtern und den Industrie- und Handelskammern (im Folgenden IHK´s genannt) angeboten. Zielgruppe sind Quereinsteiger mit entsprechenden Kenntnissen oder auch Philologieabsolventen, die zwar eine Sprache studiert haben, nicht jedoch zwangsläufig weitere notwendige Kompetenzen aufweisen können.
Zehn Bundesländer bieten staatliche Prüfungen an bestimmten Prüfungsämtern an. Die Prüfungsämter befinden sich u.a. in Bildungsministerien oder Bildungsanstalten. Die Prüfungsanforderungen der Prüfungsämter kommen den Kenntnissen eines Studiums gleich. Nach erfolgreich bestandener Prüfung als „Staatlich geprüfter Übersetzer/Dolmetscher“ erhält man ein Zeugnis, das bundesweit Geltung hat und von Gerichten als Zulassungsnachweis zur Beeidigung akzeptiert wird. Für die einmal jährlich durchgeführten Prüfungen an den Prüfungsämtern gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Mindestens einen Realschulabschluss in der Ausgangssprache und eine einschlägige Vorbildung oder Berufspraxis in der Prüfungssprache, d.h. entweder eine dreijährige Ausbildung an einer qualifizierten Ausbildungsstätte für Übersetzer oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine dreijährige hauptberufliche Praxis als Sprachmittler oder eine fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im Sprachengebiet. |
Die Dolmetscherprüfung ist nach bestandener Übersetzerprüfung möglich. Die Prüfungskosten belaufen sich auf jeweils 350€. Eine Liste der Prüfungsämter findet man hier .
Die Industrie- und Handelskammern bieten handelsorientierte Prüfungen an. Prüfungen an diesen Instituten richten sich vor allem an Leute, die in der Praxis Kenntnisse erworben haben, die sie zum Übersetzer oder Dolmetscher befähigen. Das sind meist Personen mit gehobenen fremdsprachlichen wirtschaftsbezogenen Kenntnissen, die kein Übersetzer- bzw. Dolmetscherstudium absolviert haben, so auch z.B. Philologen. Besonders für Fachleute aus anderen Branchen ist diese Prüfung für den Quereinstieg geeignet.
Für die Zulassung zur Prüfung an den IHK´s gelten folgende Voraussetzungen:
Der zu Prüfende muss eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf abgelegt haben und mindestens ein Jahr Berufspraxis hinter sich haben. Zudem gehört der Erwerb gehobener wirtschaftsbezogener und fremdsprachlicher Kenntnisse sowie übersetzungsmethodischer Fertigkeiten. |
Die Prüfung kostet momentan 300€ und der Abschluss ist staatlich anerkannt. Für die Prüfung als Dolmetscher ist die erfolgreich bestandene Prüfung als Übersetzer Voraussetzung. Sie darf zudem nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Die IHK´s führen eine Dolmetscher- und Übersetzerdatei. Die Prüfungen als „Staatlich geprüfter Übersetzer/Dolmetscher“ bei der IHK werden von den Gerichten als Nachweis anerkannt, um eine Ermächtigung, Vereidigung oder öffentliche Bestellung vorzunehmen.