Einarbeitung von Übersetzern
Beurteilung
Der vom Übersetzer ausgefüllte Bewerbungsbogen bzw. die von ihm eingesandten Unterlagen werden von der Geschäftsführung geprüft und gemäß den Kriterien für die Auswahl eines Übersetzers und unter Verwendung des Bewertungsbogens Übersetzer bewertet.
Probeübersetzung
Bei Erfüllung der geforderten Kriterien erhält der Übersetzer einen / mehrere kostenlos bzw. kostenpflichtig anzufertigende/n Übersetzungsauftrag/-aufträge, der/die nach Möglichkeit umfassende charakteristische Merkmale des jeweiligen Fachgebiets aufweist/ aufweisen. Dies wird mit dem Übersetzer durch die Geschäftsführung vereinbart. Der Übersetzer erhält neben dem Probetext die Ausführungsbestimmungen, die Datenschutzerklärung und ggf. Mustertexte.
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Sprachkombination, Fachgebiet, besondere nachgewiesene Erfahrungen des Übersetzers etc.) kann die Geschäftsführung in Ausnahmefällen auf die Anfertigung von Probeübersetzungen verzichten.
Prüfung der Probeübersetzung
Nach Eingang dieser Übersetzung/en erfolgt eine Prüfung durch die Geschäftsführung / Bürovorsteherin. Die Bürovorsteherin bedient sich dabei entsprechender Übersetzer. Die Ergebnisse werden im Formblatt „Bewertungsbogen für Korrekturlesen" dokumentiert. Falls das Prüfungsergebnis die Anforderungen erfüllt, wird über eine Einarbeitungsphase entschieden.
Einarbeitungen
Entsprechend dem Ergebnis Korrekturlesen und Bewertung findet ggf. eine Einarbeitung statt. Der Zweck dieser Einarbeitung besteht darin, den Bewerber mit den Ausführungsbestimmungen, den Qualitätsanforderungen des Unternehmens und mit Besonderheiten (Termini etc.) der zu übersetzenden Texte vertraut zu machen.
Die Einarbeitung ist eine gewisse Begleitung der Arbeit des Bewerbers für einen bestimmten Zeitraum, der im Einzelfall festzulegen ist. In der Einarbeitungsphase wird die Arbeit des Bewerbers durchgehend Korrektur gelesen. Die Einarbeitung erfolgt durch erfahrene Übersetzer und umfasst die gründliche Überprüfung aller inhaltlichen und formalen Anforderungen gemäß den Kriterien für Korrekturlesen sowie die Beratung des Übersetzers, die Bereitstellung von Mustertexten, Wörterbüchern, Sonderterminologien (Glossare) etc.
Der Bewerber erhält jeweils ein Exemplar einer korrigierten Fassung zur Information.
Zulassung
Falls das Ergebnis der Einarbeitungsphase die gestellten Anforderungen erfüllt und die Parteien einig sind, wird ein Vertrag über freiberufliche Tätigkeit in doppelter Ausfertigung abgeschlossen. Es erfolgt die Aufnahme ins Übersetzerbuch.
Falls das Prüfungsergebnis die gestellten Anforderungen nicht erfüllt, wird der Übersetzer entsprechend informiert. Bewerbungsunterlagen werden zurückgeschickt.
Hin und wieder werden Übersetzer nur äußerst selten bzw. nur einmalig in einem speziellen Fall für uns tätig. In solchen Fällen sind vorerst nur Unterlagen zu übermitteln, die für den aktuellen Auftrag sinnvoll sind und hierfür zum Tragen kommen.